Referent*in
Hartmut Richter
Kategorie
Gesellschaft - Politik - Umwelt
In aller Regel möchten wir selbst bestimmen, was im Falle eines Falles mit uns passiert. Aber rechtlich gesehen gibt es da einige Hürden. Wir alle haben zwar prinzipiell das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit infolge von Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Trotzdem reicht es nicht aus, einfach eine schriftliche Willenserklärung zu unterschreiben. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Unter dem Motto „Heute schon an morgen denken“ stellt der Referent die Grundlagen und Möglichkeiten zur Vorsorge vor. Auch für weiterführende Fragen steht er dabei zur Verfügung.
Kursinformationen
Kurs-Nr.
Z6124-001
Dauer
2 x
Datum
11.02.2025
Uhrzeit
19:30 - 21:45 Uhr
Ort
Ibbenbüren; Fabi; 1. Stock; Seminarraum 5
zzgl. Versandkosten
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